- Fangbegrenzug:
Tages oder 24h Erlaubnisschein:
– 2 Edelfische davon 1 Raubfisch
Jahreserlaubnisschein pro Jahr:
– 30 Karpfen
– 20 Schleien
– 15 Forellen
– 6 Raubfische (Hecht/Zander)
- 2 Handangeln auch auf Raubfisch
- Das Nachtangeln und Zelten ist an allen unseren Gewässern gestattet
- Hältern zum Zweck des Austausches ist nicht erlaubt, ebenso das Umsetzen in andere Gewässer
- Zum beschaffen von Köderfischen ist der Einsatz einer Senke oder Kleinfischreuse gestattet
- Für Schäden haftet der Erlaubnisschein-Inhaber persönlich
- Untermaßige bzw. während der Schonzeit gefangene überlebensfähige Fische sind sofort zurückzusetzen
- Am Fischwasser muss sich jeder Angler sportgerecht und kameradschaftlich verhalten
- Flora und Fauna am Gewässer sind zu schützen
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen
Alle weitere Auflagen und Bestimmungen sind in der Gewässer- und Angelordnung (siehe Downloads) bzw. auf dem Erlaubnisschein festgehalten.