Gewässerregeln

  • Fangbegrenzug:
    Tages oder 24h Erlaubnisschein:
    – 2 Edelfische davon 1 Raubfisch

    Jahreserlaubnisschein pro Jahr:
    – 30 Karpfen
    – 20 Schleien
    – 15 Forellen
    – 6 Raubfische (Hecht/Zander)
  • 2 Handangeln auch auf Raubfisch
  • Das Nachtangeln und Zelten ist an allen unseren Gewässern gestattet
  • Hältern zum Zweck des Austausches ist nicht erlaubt, ebenso das Umsetzen in andere Gewässer
  • Zum beschaffen von Köderfischen ist der Einsatz einer Senke oder Kleinfischreuse gestattet
  • Für Schäden haftet der Erlaubnisschein-Inhaber persönlich
  • Untermaßige bzw. während der Schonzeit gefangene überlebensfähige Fische sind sofort zurückzusetzen
  • Am Fischwasser muss sich jeder Angler sportgerecht und kameradschaftlich verhalten
  • Flora und Fauna am Gewässer sind zu schützen
  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen

Alle weitere Auflagen und Bestimmungen sind in der Gewässer- und Angelordnung  (siehe Downloads) bzw. auf dem Erlaubnisschein festgehalten.